Vollmachten
Vertretung/Bevollmächtigung
Als Bevollmächtigter können Sie im EU-Trader-Portal angeben, dass Sie mit einer Vollmacht für einen Wirtschaftsbeteiligten handeln, dafür muss sich der Vollmachtgeber ebenfalls beim Zoll-Portal registrieren.
Die Vollmacht für die Dienstleistung „EU-Trader-Portal und CBAM-Portal“ kann sowohl durch den Vertreter als auch durch den Vertretenen im Zoll-Portal eingerichtet werden.
Die Bezeichnung Vollmachtgeber und Bevollmächtigter im EU-Trader Portal entsprechen dabei dem Vertretenen und Vertreter im Zoll-Portal.
Einrichtung und Nutzung der Vollmachten
Vollmachtgeber
Im EU-Trader-Portal kann der Vollmachtgeber unter „Vollmachten“ einen seiner eingerichteten Bevollmächtigten auswählen und dem Bevollmächtigten die passenden Businessprofile zuordnen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Bevollmächtigte bereits im EU-Trader-Portal registriert ist. Er muss lediglich im Zoll-Portal registriert und dort für die Anwendung bevollmächtigt sein. Bei der erstmaligen Einrichtung eines Vertreters sind standardmäßig keine Businessprofile ausgewählt (bei der Option „Berechtigungen eingeschränkt“ ist „Ja“ ausgewählt).
Mit Hilfe der Businessprofile kann der Vollmachtgeber die Zugriffsberechtigungen von Bevollmächtigten in den einzelnen EU-Anwendungen festlegen.
Alle Businessprofile: Soll der/die Bevollmächtigte alle Profile erhalten, muss der Vollmachtgeber bei „Berechtigungen eingeschränkt“ die Option „Nein“ auswählen.
Ausgewählte Businessprofile: Soll nur der Zugriff auf bestimmte Businessprofile gewährt werden, muss der Vollmachtgeber ihm die gewünschten Profile einzeln zuweisen.
Bevollmächtigter
Wenn eine Vertretung eingerichtet ist, kann der Bevollmächtigte in der Dienstleistung „EU-Trader-Portal und CBAM-Portal“ auswählen, dass er die Dienstleistung mit einer im Portal eingerichteten Vollmacht nutzen möchte. Danach wählt der Bevollmächtigte den Vertretenen aus, für den der Bevollmächtigte handeln möchte. Im Anschluss kann der Bevollmächtigte die Dienstleistungen und die entsprechenden EU-Anwendungen in Vertretung für den Vollmachtgeber nutzen.