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Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12a BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die electronische Verwaltungsleistung Barmittelanmeldeerklärung der Generalzolldirektion.

Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absatz 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurden.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen für das Formular Barmittelanmeldeerklärung beruht auf einer im Zeitraum vom 07.08.2023 – 11.08.2023 durchgeführten Bewertung durch das Kompetenzzentrum für barrierefreie Informationstechnik der Generalzolldirektion (Arbeitsgebiet DII.B.42).

Gemäß dem Ergebnis der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar. Wir arbeiten derzeit daran, die Barrieren so schnell wie möglich zu beheben.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei (Unvereinbarkeit mit BITV 2.0):

  • Alternativtexte für Bedienelemente fehlen teilweise, sind nicht aussagekräftig oder falsch.
  • HTML-Elemente für Überschriften werden zum Teil falsch eingesetzt.
  • Datentabellen sind teilweise nicht richtig aufgebaut.
  • Einige Tabellen (z.B. Übersicht der Anlagen) werden in keiner Ansicht korrekt dargestellt.
  • Inhalte brechen zum Teil nicht korrekt um.
  • Bei einigen Elementen weicht die Bedienung von der Standardbedienung ab oder ist uneinheitlich.
  • Teilweise sind Dokumenttitel nicht aussagekräftig oder anderssprachig.
  • Überschriften und Beschriftungen sind zum Teil nicht aussagekräftig.
  • Die aktuelle Position des Fokus wird nicht ausreichend dargestellt.
  • Die Fehlererkennung wird zum Teil nicht korrekt ausgeführt.
  • Name, Rolle, Wert und Zustände von Bedienelementen sind vielfach nicht verfügbar.
  • Die Erklärung der Barrierefreiheit verweist auf "elektronische Verwaltungsleistungen im Bereich Allgemeines Steuerrecht und Vollstreckung der Generalzolldirektion". Dies ist nicht korrekt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.08.2023 erstellt.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 15.08.2023 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Service Desk Zoll
Telefon: 0800 8007 5452 oder +49 228 303 26090
(Montag bis Freitag 08:00 - 17:00 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen)

E-Mail: servicedesk@zoll.de

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Gleiche gilt für Verbände von Menschen mit Behinderungen, denen nach den Voraussetzungen des § 15 Absatz 3 BGG eine Anerkennung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt worden ist. 

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen 
Mauerstraße 53 
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Inhalte in Gebärdensprache und leichter Sprache

Die wesentliche Inhalte der Barrierefreiheitserklärung in Gebärdensprache und leichter Sprache werden noch ergänzt.