Voraussetzungen
Im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens können Privatpersonen und Unternehmen einen Antrag auf Vollstreckungsaufschub stellen.
Um die Dienstleistung Vollstreckungsaufschub im Zoll-Portal zu nutzen, können Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und dem von Ihnen im Registrierungsprozess vergebenen Passwort anmelden.
Voraussetzung für die Bewilligung des Vollstreckungsaufschubs ist die Feststellung der Vollstreckungsbehörde, dass Sie durch die Vollstreckung unangemessen benachteiligt werden.
Eine unangemessene Benachteiligung kann zum Beispiel vorliegen, wenn
- die Maßnahmen Ihre wirtschaftliche Existenz gefährden oder vernichten,
- Ihre wirtschaftliche Lage durch unabwendbare Naturereignisse (Sturm, Dürre, Flutschäden, Tierseuchen) beeinträchtigt ist,
- bei Krankheit, die Erhaltung Ihres Lebens oder Ihrer Gesundheit schwerer wiegt als das staatliche Interesse an der Vollstreckung.
Übliche Nachteile einer Vollstreckung sind jedoch im Allgemeinen hinzunehmen und rechtfertigen nicht grundsätzlich einen Vollstreckungsaufschub.
Ein Vollstreckungsaufschub kann nur unter Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse gewährt werden. Die Vollstreckungsbehörde muss diese daher ermitteln. Dabei sind insbesondere folgende Angaben auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit zu prüfen:
- Einkommen,
- Arbeitgeber,
- Familienstand,
- Kosten für den monatlichen Lebensunterhalt,
- Versicherungen,
- Bankverbindungen,
- Grundbesitz und sonstiges Vermögen
- Liquidität und Zahlungsfähigkeit (Unternehmen)
- Finanzielle Kennzahlen/Jahresabschlüsse (Unternehmen)
- Vermögensverhältnisse (Unternehmen)
- Ertragslage (Unternehmen).