Hinweise
Für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Vollstreckungsaufschub fallen keine Kosten an. Allerdings können auch bei Gewährung eines Vollstreckungsaufschubs weiterhin Säumniszuschläge zu Ihren rückständigen Forderungen entstehen.
Ihr Antrag wird unverzüglich beantwortet. Die Angabe einer genauen Bearbeitungsdauer ist nicht möglich. Sie ist abhängig vom jeweiligen Einzelfall sowie vom Antragsaufkommen in der Behörde.
Nach der Bearbeitung des Antrags erhalten Sie den Bescheid in Ihrem Zoll-Portal Konto. Haben Sie in Ihren Kontoeinstellungen der digitalen Bereitstellung von Bescheiden widersprochen, erhalten Sie den Bescheid umgehend auf dem Postweg.