Antrag auf Vollstreckungsaufschub
Nachdem Sie die Dienstleistung „Vollstreckungsaufschub“ ausgewählt haben, werden Sie durch die einzelnen Schritte des Antragsformulars geleitet.
Ihre bei der Registrierung im Zoll-Portal hinterlegten Angaben zu Ihrer Person sind im Antrag auf Vollstreckungsaufschub bereits voreingetragen. Diese können Sie in Ihren persönlichen Daten ändern.
Geschäftszeichen
Im Antrag machen Sie zunächst Angaben zum Vollstreckungsvorgang. Das geforderte Geschäftszeichen dazu finden Sie auf der Vollstreckungsankündigung oder in anderem Schriftverkehr mit Ihrer zuständigen Vollstreckungsbehörde.
Wollen Sie Vollstreckungsaufschub für mehrere Vollstreckungsvorgänge beantragen, so reicht die Angabe eines der Geschäftszeichen aus. Der Antrag wird dann unter diesem Geschäftszeichen gemeinsam für sämtliche Vorgänge bearbeitet.
Zahlungsweise
Entscheiden Sie sich, ob die Zahlung des Gesamtrückstands als Einmalzahlung oder Ratenzahlung erfolgen soll. Im Falle einer angebotenen Ratenzahlung muss der rückständige Betrag in angemessener Zeit getilgt werden. In der Regel ist hier ein Zeitraum von 6 bzw. 12 Monaten angemessen. In Ausnahmefällen kann die Rückzahlung auf 24 Monatsraten ausgedehnt werden. Die Mindestrate darf in allen Fällen 25,- Euro pro Monat nicht unterschreiten.
Unterlagen
Zur Prüfung des Vorliegens einer unbilligen Belastung geben Sie Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse an und weisen diese mit geeigneten Unterlagen nach.
Relevante Dokumente für Privatpersonen können z. B. sein:
- aktuelle Gehaltsbescheinigung
- letzter Einkommensteuerbescheid
- Kontoauszüge
- Nachweis über Kredit- und Ratenzahlungen
- Nachweis über Unterhaltsverpflichtungen und Unterhaltszahlungen
- Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen (z. B. Bürgergeld-Bescheid)
- Rentenbescheid
Relevante Dokumente für Unternehmen können z. B. sein:
- Gesellschaftsvertrag, der ggf. dem Handelsregister zur Eintragung übersandt wurde, mit allen - ggf. nach der Eintragung in das Handelsregister erfolgten - Ergänzungen, Änderungen und Zusätzen
- aktuelle Gesellschafterliste (Name, Anschrift)
- soweit Verbund: Organigramm der Firmengruppe
- aktueller Handelsregisterauszug
- aktueller Wirtschaftsprüfungsbericht oder die letzten drei Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) einschließlich Kontennachweisen, Anlagenspiegel und Abschreibungsplan mit Detailangaben (Geschäftsführungsexemplar)
- Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
- Auszüge der Geschäfts-Bankkonten (aktuelle Kontostände)
- Kreditrahmen
- Liquiditätsplan/Übersicht Liquiditätslinie über ein Jahr
Entscheidung über Ihren Antrag
Sofern Sie keine oder unvollständige Angaben machen, muss die Vollstreckungsstelle nach Aktenlage und unter Umständen zu Ihren Ungunsten entscheiden. Daher ist es erforderlich, dass Sie entsprechende Unterlagen einreichen. Diese bilden die Grundlage für die Feststellung, ob eine Fortsetzung der Vollstreckung eine unangemessene Benachteiligung für Sie darstellt.