Voraussetzungen
Kontentyp und Login-Option
Unternehmen und Privatpersonen können einen Antrag auf Stundung stellen.
Um die Dienstleistung Stundung im Zoll-Portal zu nutzen, müssen Sie sich mit einer starken Vertrauensstufe einloggen. Unternehmen können sich z. B. mit ELSTER anmelden, während Privatpersonen u. a. ihren Online-Ausweis oder ihre BundID verwenden können.
Stundungsgrund
Sie können Stundung beantragen, wenn die sofortige Einziehung der Steuer oder der steuerlichen Nebenleistung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für Sie bedeuten würde. Der Steueranspruch darf durch die Stundung nicht gefährdet erscheinen. Eine Stundung kommt nur bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten in Betracht.
Eine erhebliche Härte ist insbesondere dann anzunehmen, wenn Sie sich unverschuldet aufgrund ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse vorübergehend in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befinden oder im Falle der sofortigen Einziehung in diese geraten würden.
Stundungszinsen
Es ist zu beachten, dass bei einer Stundung grundsätzlich Stundungszinsen nach § 234 AO zu zahlen sind.
Raten- oder Einmalzahlung im Vollstreckungsverfahren
Wenn Sie eine Raten- oder Einmalzahlung im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens beantragen möchten, nutzen Sie bitte die Dienstleistung Vollstreckungsaufschub.