Zoll-Portal

SEPA-Mandat neu erteilen

Hier finden Sie Hilfe zur Neuerteilung des SEPA-Mandats bei einem Kraftfahrzeug im Zoll-Portal.

Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren

Wenn für Sie ein bereits zugelassenes Fahrzeug ein SEPA-Lastschriftverfahren einrichten möchten, können Sie dies im Bereich „SEPA-Mandat neu erteilen“ vornehmen.

Wenn Sie den Zahler der Kraftfahrzeugsteuer für Ihr bestehendes Fahrzeug ändern möchten, müssen Sie ebenfalls ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

Ein SEPA-Mandat kann für bis zu 30 Fahrzeuge gleichzeitig erteilt werden.

Für folgende Länder ist zusätzlich die Angabe der BIC erforderlich:

  • Andorra (AN)
  • Monaco (MC)
  • San Marino (SM)
  • Schweiz (CH)
  • Vatikanstadt (VA)
  • Vereinigtes Königreich (GB)

Bankverbindungen außerhalb des SEPA-Raums können nicht verwendet werden. 

Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren bringt für Sie eine Reihe von Vorteilen:

  • Sie können die termingerechte Zahlung nicht versäumen.
  • Mahnungen, Säumniszuschläge und ggf. Vollstreckungsankündigungen wegen nicht fristgerechter Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer entfallen.
  • Der Lastschrifteinzug erfolgt am Tag der Fälligkeit der Steuer.
  • Sie sparen sich den Weg zu Ihrem Kreditinstitut beziehungsweise den Überweisungsauftrag sowie die Terminüberwachung der Fälligkeit.

Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer

Die Kraftfahrzeugsteuer wird im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens regelmäßig für ein Jahr im Voraus abgebucht. In Ausnahmefällen, wie bei einer Saisonzulassung, wird die Steuer für einen kürzeren Zeitraum erhoben und abgebucht.

Reaktivierung des SEPA-Mandats nach Rücklastschrift

Beachten Sie bitte, dass nach einer Rücklastschrift (zum Beispiel wegen nicht ausreichender Deckung Ihres Kontos) das SEPA-Lastschriftverfahren ruht und von Ihnen reaktiviert werden muss. Die Reaktivierung des SEPA-Lastschriftmandats können Sie im Bereich „SEPA-Mandat reaktivieren“ durchführen.

Wurde der fällige Betrag der Rücklastschrift zwar überwiesen, das SEPA-Lastschriftverfahren jedoch nicht reaktiviert, wird die Steuer künftig nicht mehr wie bisher automatisch von Ihrem Konto abgebucht. Sie sind dann wieder selbst für die fristgerechte Überweisung der Steuer verantwortlich.

Erlöschen des SEPA-Mandats

Wenn das SEPA-Mandat innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten (drei Jahren) nach Erteilung nicht genutzt wird, verliert es seine Gültigkeit und muss neu erteilt werden.

Änderung eines SEPA-Mandats (geänderte Bankverbindung)

Hat sich lediglich die Bankverbindung geändert, von der die Kraftfahrzeugsteuer im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens abgebucht wird, nutzen Sie für die Mitteilung der Änderung bitte den Bereich „SEPA-Mandat ändern“.

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie bitte die Zentrale Auskunft

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