Anhängerzuschlag beenden
Hier finden Sie Hilfe zur Beendigung des Anhängerzuschlags im Zoll-Portal.
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Möchten Sie den Anhängerzuschlag für ein Zugfahrzeug beenden, teilen Sie dies bitte hier mit.
Der Antrag auf Beendigung der Inanspruchnahme des Anhängerzuschlags ist eine Steuererklärung im Sinne der Abgabenordnung (AO).
Die Kraftfahrzeugsteuer des betroffenen Fahrzeugs wird um die Höhe des Anhängerzuschlags von 373,24 EURO pro Jahr verringert. Dadurch entfällt die Berechtigung, steuerbefreite Anhänger nach § 10 Abs. 1 KraftStG mit diesem Fahrzeug zu ziehen.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag erst mit Antragstellung (Eingang im Zoll-Portal) wirksam wird. Eine rückwirkende Beendigung ist nicht möglich.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie bitte die Zentrale Auskunft.