Zoll-Portal

Voraussetzungen

Kontentyp und Login-Option

Die Dienstleistung „Steuern auf Genussmittel - Erlaubnisse“ richtet sich an Unternehmen und Privatpersonen.

Um die Dienstleistung „Steuern auf Genussmittel - Erlaubnisse“ im Zoll-Portal zu nutzen, müssen Sie sich mit einer starken Vertrauensstufe einloggen. Unternehmen können sich zum Beispiel mit ELSTER anmelden, während Privatpersonen unter anderem ihren Online-Ausweis oder ihre BundID verwenden können. Wenn Sie nur mit E-Mail und Passwort eingeloggt sind, können Sie die Dienstleistung „Steuern auf Genussmittel – Erlaubnisse“ nicht nutzen.

Abgabefristen

Die Dienstleistung „Steuern auf Genussmittel - Erlaubnisse“ beinhaltet eine Vielzahl von Anträgen, Anmeldungen, Anzeigen und Erklärungen. Diese unterliegen oftmals Abgabefristen, welche in den jeweiligen Verbrauchsteuergesetzen festgeschrieben sind. Bitte informieren Sie sich im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht darüber, ob beziehungsweise welche Abgabefristen bestehen.

Grundsätzlich gilt: Ist für die Inanspruchnahme eines Verfahrens eine Erlaubnis erforderlich, ist diese vorab zu beantragen. Eine Angabe von Abgabefristen ist an dieser Stelle nur für Formulartypen möglich, die übergreifend für alle Verbrauchsteuerarten genutzt werden:

  • Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis als Steuerlagerinhaber oder zum Betrieb einer Abfindungsbrennerei sind rechtzeitig vor der geplanten Aufnahme des Betriebs abzugeben.
  • Steueranmeldungen beziehungsweise Steuererklärungen im Einzelfall sind im Regelfall unverzüglich nach Entstehung der Steuer abzugeben.
  • Bestandsanmeldungen sind spätestens einen Monat nach dem Abschluss der Bestandsaufnahme abzugeben.

Weitere Voraussetzungen

Ausführliche Leistungsbeschreibungen und gegebenenfalls weitere Voraussetzungen zu den einzelnen Formularen finden Sie auf www.bund.de sowie unter www.zoll.de.

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Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.