Zoll-Portal

Behördenkonto

Ein Behördenkonto kann nur für Vollstreckungs-Aufträge genutzt werden. Wenn Sie andere Dienstleistungen nutzen möchten, müssen Sie ein Geschäftskundenkonto erstellen.

Wenn Sie als Behörde keine Steuernummer haben, wenden Sie sich bitte an den Service Desk Zoll.

Kontotyp

Sie legen ein Behördenkonto an, wenn Sie als:

  • Behörde des Bundes,
  • bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts (z. B. Körperschaft, Anstalt und Stiftung) oder als
  • andere juristische Person des öffentlichen Rechts, die ein Amtshilfeersuchen zur Vollstreckung im Rahmen der Grenzausschreibung stellen möchte (z. B. Kommunen, Finanzämter)
    handeln.

Nach erfolgreicher Registrierung und Login können Sie die für Behörden derzeit einzige Dienstleistung „Beauftragung der Vollstreckung“ vollumfänglich nutzen.

Login-Option

Voraussetzung für die Registrierung im Zoll-Portal ist die Nutzung des besonderen elektronischen Behördenpostfachs (beBPo). Hierzu benötigen Sie die SAFE-ID des beBPo. Als Behörde erfolgt der Login nach erfolgreicher Registrierung mit E-Mail-Adresse und Passwort.

Benutzer

Im Registrierungsprozess tragen Sie hier die Daten für Ihr Benutzerkonto ein und bestätigen, dass Sie die Nutzungsbedingungen gelesen haben und sich mit diesen einverstanden erklären. Anschließend werden Sie aufgefordert, Ihre E-Mail-Adresse mit einem 4-stelligen Code zu verifizieren.

Behörden-Verifizierung

Um das Behördenkonto zu registrieren, muss an dieser Stelle die Behörde verifiziert werden. Hierzu benötigen Sie die SAFE-ID des Behördenpostfachs. Anschließend wird ein 4-stelliger Code an das Behördenpostfach versandt. Durch Eingabe des Codes im Zoll-Portal wird das Behördenkonto verifiziert.

Behördendaten

Erfassen Sie hier die Daten der Behörde und schließen Sie den Registrierungsprozess ab. Diese Daten gehören zum Behördenkonto des Zoll-Portals. Sie werden ausschließlich über das Zoll-Portal geändert.

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