Vollmachten
Im Zoll-Portal ist eine Antragstellung auch durch Bevollmächtigte möglich. Sie können Vollmachten für verschiedene Dienstleistungen einrichten. Nicht bei allen Dienstleistungen ist eine Antragstellung durch Bevollmächtigte möglich.
Auswirkungen für den Vollmachtgebenden
Mit einer eingerichteten Vollmacht erteilen Sie gleichzeitig die Vollmacht zur Einwilligung in den digitalen Datenabruf, eine Datenabrufvollmacht und eine Bekanntgabevollmacht. Das bedeutet, dass nach Einrichtung der Vollmacht Bescheide und Mitteilungen ausschließlich an das Profil der Bevollmächtigten gesendet werden. Ihrer Bevollmächtigten oder Ihrem Bevollmächtigten werden außerdem Ihre beim Zoll hinterlegten Daten im Portal angezeigt und einige Formulare mit Ihren gespeicherten Daten vorausgefüllt.
Voraussetzungen für die bevollmächtigte Person
Um als Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter zu handeln, müssen Sie sich im Zoll-Portal mit
- ELSTER, BundID, Ihrem Online-Ausweis oder dem besonderen elektronischen Behördenpostfach (ausschließlich für Behörden) registriert und
- dem digitalen Datenabruf zugestimmt haben.
Einrichtung
Vollmachten können Sie in Ihrem Profil einrichten und verwalten. Sowohl der Vollmachtgebende als auch die bevollmächtigte Person müssen sich dazu im Zoll-Portal mit ELSTER, BundID, Ihrem Online-Ausweis oder dem besonderen elektronischen Behördenpostfach (ausschließlich für Behörden) registriert haben.
Um steuerlich relevante Dienstleistungen für eine Vollmacht auszuwählen, muss sowohl der Vollmachtgebende als auch die bevollmächtigte Person die „Steuerlichen Daten“ nach Vorgaben der Abgabenordnung (AO) anlegen.
Antragstellung als bevollmächtigte Person
Um einen Antrag als Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter zu stellen, wählen Sie zu Beginn eines Antrags den jeweiligen Vollmachtgebenden aus. Sie können für die Antragstellung im Rahmen einer Vollmacht nur jene Dienstleistung nutzen, für die Sie bevollmächtigt wurden.
Alternative Bevollmächtigung
Unabhängig vom Einrichten einer Vollmacht im Zoll-Portal bieten einige Dienstleistungen eigene Möglichkeiten zur Antragstellung durch Bevollmächtigte an. Diese werden Ihnen dann zu Beginn des Antrags oder als gesonderter Antrag innerhalb der jeweiligen Dienstleistung zur Auswahl angeboten. In diesem Fall benötigt nur der Bevollmächtige ein Profil im Zoll-Portal.
Ausnahmen
EU-Trader-Portal
Die erstellten Vollmachten im Zoll-Portal gelten nicht für das EU-Trader-Portal, diese müssen in der Dienstleistung EU-Trader-Portal gesondert konfiguriert werden. Die Einstellungen dazu werden in den Business Profiles vorgenommen.
Weitere Informationen zu den Vollmachten im EU-Trader-Portal.