Zoll-Portal

Einstellungen

Identifizierung des Profils

Bei der Registrierung wählen Sie die Identifizierung Ihres Profils aus. Diese ist in den Einstellungen ersichtlich und kann hier angepasst werden.

Identifizierung mit starker Vertrauensstufe

Bürgerprofil

Um Zugriff auf alle Dienstleistungen zu haben und alle Funktionen des Portals nutzen zu können, verwenden Sie bitte folgende Möglichkeiten zur Identifizierung:

Zur Nutzung des Online-Ausweises (Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel bzw. Bürgerkarte) muss die Online-Ausweisfunktion aktiviert sein. Das können Sie im Bürgeramt, an einem Bürgerterminal oder online veranlassen.

Unternehmensprofil

Um Zugriff auf alle Dienstleistungen zu haben und alle Funktionen des Portals nutzen zu können, verwenden Sie bitte zur Identifizierung ELSTER.

Als Unternehmen benötigen Sie ein Konto bei ELSTER zum Identifizieren. Einzelunternehmen, Freiberufler und eingetragene Kaufleute mit Sitz in Deutschland können hierfür ein ELSTER-Konto für Privatpersonen nutzen. Für alle anderen Unternehmensformen ist bei ELSTER ein Konto für eine Organisation erforderlich.

Bei dem Unternehmensprofil benötigt nur noch ein Benutzer ELSTER, um es als Identifizierung in den Einstellungen zu hinterlegen.

Bitte beachten Sie, dass nicht nur die genutzte Identifizierung für einen uneingeschränkten Zugriff im Zoll-Portal entscheidend ist, sondern auch die Login-Optionen des jeweiligen Benutzerkontos.

Behördenprofil

Um Zugriff auf alle Dienstleistungen zu haben und alle Funktionen des Portals nutzen zu können, verwenden Sie bitte zur Identifizierung ELSTER. Erfolgt die Registrierung Ihres Behördenprofils mit SAFE-ID des besonderen elektronischen Behördenpostfachs (beBPo), erreicht Ihr Profil in der Identifizierung ebenfalls eine starke Vertrauensstufe.

Bitte beachten Sie, dass nicht nur die genutzte Identifizierung für einen uneingeschränkten Zugriff im Zoll-Portal entscheidend ist, sondern auch die Login-Optionen des jeweiligen Benutzerkontos.

Einschränkungen mit E-Mail und Passwort

E-Mail und Passwort entspricht einer niedrigen Vertrauensstufe, damit können Sie aufgrund rechtlicher Vorgaben nur folgende Dienstleistungen nutzen:

  • Bürgerprofil:
    • Barmittelanmeldeerklärung
    • Vollstreckungsaufschub
  • Unternehmensprofil:
    • Vollstreckungsaufschub

Bereitstellung Ihrer Bescheide

Standardmäßig werden Ihre Bescheide im Zoll-Portal zum Download bereitgestellt. Wenn Sie das nicht möchten, können Sie in den Einstellungen die digitale Bereitstellung deaktivieren und Ihre Bescheide postalisch erhalten.

Bei der Registrierung im Zoll-Portal wird der digitalen Bereitstellung von Bescheiden automatisch zugestimmt. Das bedeutet, Bescheide werden im Zoll-Portal im Posteingang zum Download bereitgestellt. Sie erhalten eine E-Mail, wenn neue Bescheide für Sie bereitstehen. Um einen Bescheid herunterzuladen, müssen Sie sich im Zoll-Portal einloggen. Es ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, Ihnen diesen direkt per Mail zu senden.

Für die Benachrichtigungen zu Bescheiden wird die E-Mail-Adresse des Benutzerkontos verwendet. Diese E-Mail-Adresse können Sie jederzeit in den Kontodaten Ihres Benutzerkontos ändern.

Die Bescheide gelten am 4. Tag nach der Bereitstellung als rechtlich wirksam bekannt gegeben (§ 122a Abs. 4 Satz 1 AO).

Das Hauptzollamt behält sich unabhängig davon vor, Bescheide auf andere Weise bekannt zugeben (z. B. auf dem Postweg), wenn die Bekanntgabe nach § 122a AO aus technischen Gründen nicht möglich sein sollte oder ein Erfordernis für die Bekanntgabe auf andere Weise besteht.

Profil löschen

Bürgerprofil

Mit der Löschung Ihres Bürgerprofils wird dieses Profil mit allen gespeicherten Daten unwiderruflich gelöscht. In der Regel wird hierbei auch Ihr Benutzerkonto gelöscht und Sie können das Zoll-Portal nicht mehr nutzen.
Sind Sie in mehreren Profilen eingebunden, löschen Sie nur Ihr Bürgerprofil. Ihr Benutzerkonto bleibt bestehen und Sie können die anderen Profile weiterhin nutzen.

Benutzer

Als Benutzer können Sie kein Profil löschen oder sich aus einem Profil entfernen. Bitte wenden Sie sich hierfür an einen Hauptbenutzer des Profils. Möchten Sie das Zoll-Portal nicht mehr nutzen, können Sie Ihr Benutzerkonto löschen.

Hauptbenutzer

Mit der Löschung Ihres Unternehmens- oder Behördenprofils, wird dieses Profil mit allen gespeicherten Daten unwiderruflich gelöscht. Kein weiterer Hauptbenutzer oder Benutzer hat Zugriff auf das gelöschte Profil. Sind Sie in mehreren Profilen eingebunden, löschen Sie nur Ihr Profil. Ihr Benutzerkonto bleibt bestehen und Sie können die anderen Profile weiterhin nutzen.