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Behördenkonto

Elektronisches Behördenpostfach (beBPo)

Behörden sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts sind gesetzlich verpflichtet, einen sicheren Übermittlungsweg für das Zustellen elektronischer Dokumente und für den Austausch mit Gerichten zu eröffnen. Hierfür wurde für alle Behörden das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) als sicherer Übertragungsweg geschaffen. Jede Behörde besitzt demnach ein beBPo. Die Betreuung des beBPo kann innerhalb der Behörde unterschiedlich geregelt sein (z. B. Zentralstelle, einzelne Ansprechpartner u. ä.).

Hier finden Sie weitere Informationen zum Behördenpostfach (beBPo).

SAFE-ID

Die SAFE-ID ist Ihre persönliche Adresse für Ihr beBPo. Jeder Identität im elektronischen Rechtsverkehr ist eine eineindeutige ID, die sogenannte SAFE-ID, zugeordnet. Diese ID ist unveränderbar und darf nur einmal vergeben werden. Diese ID ist im Konto des beBPo auch als „NutzerID“ oder „BenutzerID“ hinterlegt. Sie finden die ID ebenfalls im Freischaltantrag, den Sie bzw. Ihr Ansprechpartner bei der Erstellung des Postfachs bekommen haben.

Hier finden Sie weitere Informationen zur SAFE-ID.

Löschung des Behördenkontos

Ihr Konto können Sie auf der Seite, auf der Sie Ihre Behördendaten einsehen, löschen.

Wenn Sie das Behördenkonto löschen, werden die Daten dieses Kontos gelöscht. Daten, die für Ihre Anträge verarbeitet wurden, werden jedoch so lange aufbewahrt, wie dies für das jeweilige Verfahren erforderlich ist. Die genaue Speicherdauer richtet sich nach den steuerlichen Verjährungsfristen. Genauere Informationen erhalten Sie hierzu in der Datenschutzerklärung.

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Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.