Login-Optionen
Einschränkungen mit E-Mail und Passwort
Der Login mit E-Mail und Passwort entspricht einer niedrigen Vertrauensstufe, damit können Sie aus Sicherheitsgründen nur folgende Funktionen nutzen:
- Konto löschen
- Login-Optionen bearbeiten
- je nach Kontotyp folgende Dienstleistungen nutzen:
- Bürgerkonto:
- Barmittelanmeldeerklärung
- Vollstreckungsaufschub
- Geschäftskundenkonto:
Login mit starker Vertrauensstufe
Um Zugriff auf alle Dienstleistungen zu haben und alle Funktionen des Portals nutzen zu können, nutzen Sie bitte folgenden Möglichkeiten zur Identifizierung bzw. für den Login:
Bürgerkonto
Als Privatperson benötigen Sie ein Konto bei ELSTER, BundID oder Ihren Online-Ausweis zum Identifizieren bzw. Einloggen. Danach können Sie die Zoll-Ident App einrichten und zum uneingeschränkten Login nutzen.
Zur Nutzung des Online-Ausweises (Personalausweis bzw. elektronischen Aufenthaltstitel) muss die Online-Ausweisfunktion aktiviert sein. Das können Sie im Bürgeramt, an einem Bürgerterminal oder online veranlassen.
Geschäftskundenkonto
Als Unternehmen benötigen Sie ein Konto bei ELSTER zum Identifizieren bzw. Einloggen. Einzelunternehmen, Freiberufler und eingetragene Kaufleute können hierfür ein ELSTER-Konto für Privatpersonen nutzen. Für alle anderen Unternehmensformen ist bei ELSTER ein Konto für eine Organisation erforderlich.
Danach können Sie die Zoll-Ident App einrichten und zum uneingeschränkten Login nutzen. Bei Geschäftskundenkonten benötigt nur noch der Hauptbenutzer ELSTER, alle weiteren Benutzer können die Zoll-Ident App mit einem Code des Hauptbenutzers freischalten.
Alternativ können die Benutzer Ihres Geschäftskundenkontos auch ELSTER als Login nutzen. Hier gilt zu beachten, dass jeder Benutzer ein eigenes ELSTER-Konto benötigt. Für ein Unternehmen können Sie mehrere Benutzerkonten bei ELSTER registrieren. Auf elster.de erhalten Sie dazu nähere Hilfe.
Behördenkonto
Als Behörde erfolgt die Registrierung und der Login mit E-Mail-Adresse und Passwort. Nach erfolgreicher Registrierung und Login können Behörden die Dienstleistung „Beauftragung der Vollstreckung“ nutzen.