Vollstreckungsaufschub
Die Vollstreckung kann auf Antrag bei Vorliegen von Billigkeitsgründen eingestellt oder beschränkt werden. Eine Unbilligkeit liegt vor, wenn die Vollstreckung Ihnen einen unangemessenen Nachteil bringen würde, der durch kurzfristiges Abwarten vermieden werden kann.
Um einen Vollstreckungsaufschub in Form einer Raten- oder Einmalzahlung zu beantragen, nutzen Sie im Zoll-Portal die Dienstleistung Vollstreckungsaufschub.