Zoll-Portal

Verlagerung der Buchführung

Als Unternehmen können Sie Ihre elektronische Buchführung und sonstige erforderliche elektronische Aufzeichnungen in ein Land außerhalb der EU verlagern. Die Verlagerung müssen Sie beantragen. Hierfür nutzen Sie im Zoll-Portal die Dienstleistung Verlagerung der Buchführung.

Weitere Informationen

Fachthema „Verlagerung der Buchführung“ (www.zoll.de)

Leistungsbeschreibung im Bundesportal (www.bund.de)

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