Voraussetzungen
Die Dienstleistung richtet sich an Unternehmen mit Geschäftskundenkonto im Zoll-Portal.
Um die Dienstleistung Verlagerung der Buchführung im Zoll-Portal zu nutzen, müssen Sie sich mit einer starken Vertrauensstufe einloggen. Unternehmen können sich z. B. mit ELSTER anmelden.
Bewilligungen der Zollverwaltung gelten nicht für die Steuerverwaltung und umgekehrt. Wenn Sie eine Genehmigung für beide Bereiche benötigen, müssen Sie zwei separate Anträge stellen: einen beim Finanzamt und einen beim Hauptzollamt.