Zoll-Portal

Stundung

Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis können ganz oder teilweise gestundet werden, wenn die sofortige Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für Sie bedeuten würde.

Um eine Stundung zu beantragen, nutzen Sie im Zoll-Portal die Dienstleistung Stundung.

Weitere Informationen

Fachthema „Stundung“ (www.zoll.de)

Leistungsbeschreibung im Bundesportal (www.bund.de)