Zoll-Portal

Steuerliche Beauftragte

Die Erfüllung der Steuerpflichten Ihres Unternehmens kann gemäß § 214 Abgabenordnung (AO) von steuerlichen Beauftragten übernommen werden. Die Beantragung zur Bestellung eines steuerlichen Beauftragten oder eine Änderungsanzeige können Sie im Zoll-Portal in der Dienstleistung Steuerliche Beauftragte vornehmen.