Zoll-Portal

Steuerhilfsperson

Zur Feststellung von zoll- oder verbrauchssteuerrechtlich erheblichen Tatsachen können Sie eine Person als Steuerhilfsperson gemäß § 217 AO bestellen. Die Beantragung zur Bestellung einer Steuerhilfsperson oder eine Änderungsanzeige können Sie im Zoll-Portal in der Dienstleistung Steuerhilfsperson vornehmen.

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