Zoll-Portal

Steuerhilfsperson

Zur Feststellung von zoll- oder verbrauchssteuerrechtlich erheblichen Tatsachen können Sie eine Person als Steuerhilfsperson gemäß § 217 Abgabenordnung (AO) bestellen. Die Beantragung zur Bestellung einer Steuerhilfsperson oder eine Änderungsanzeige können Sie im Zoll-Portal in der Dienstleistung Steuerhilfsperson vornehmen.