Antrag
Nach Auswahl der Dienstleistung Monatliche Steueranmeldung Alkopopsteuer werden Sie durch die einzelnen Schritte des Antragsformulars 2780 geführt.
Schritt 1: Angaben zur antragstellenden Person
Wählen Sie aus, ob der Antrag im eigenen oder fremden Namen gestellt wird. Überprüfen Sie die vorhandenen Daten und korrigieren Sie diese bei Bedarf. Wählen Sie das zuständige Hauptzollamt aus und geben Sie die Ihnen bekannten Identifikationsnummern des Unternehmens an (z. B. Beteiligten-Nummer und Unternehmensnummer).
Schritt 2: Steueranmeldung / Entlastungsanmeldung nach § 3 Abs. 1 AlkopopStG in Verbindung mit § 29 AlkStG
Nennen Sie eine Kontaktperson mit den entsprechenden Kontaktdaten. Wählen Sie die Art der Anmeldung aus und füllen Sie die Antragsfelder aus. Sie können Nachweisunterlagen beifügen und diese mit Anmerkungen versehen.
Schritt 3: Entlastungsanmeldung nach § 3 Abs. 2 AlkopopStG in Verbindung mit § 21 KaffeeStG
Für Alkopops des steuerrechtlich freien Verkehrs, die in andere Mitgliedstaaten befördert werden, kann die Entlastung von der Alkopopsteuer beantragt werden.
Geben Sie die Zusagescheinnummer Ihres zuständigen Hauptzollamtes an. Fügen Sie die Entlastungsnachweise als Anlage hinzu. Füllen Sie die Antragsfelder bezüglich der beförderten Waren aus.
Schritt 4: Steuerberechnung
Sie erhalten eine Übersicht der berechneten Steuer sowie Steuerentlastung. Wenn Ihnen eine Auszahlung zusteht, geben Sie eine Bankverbindung für die Auszahlung an. Bei einem zu entrichtenden Betrag wählen Sie die passende Zahlungsweise.
Schritt 5: Erklärung und Abschluss
Abschließend geben Sie eine Erklärung zur Vollständigkeit und Richtigkeit der von Ihnen gemachten Angaben ab und versenden den Antrag.
Nach Ausfüllen einer Steueranmeldung bzw. Entlastungsanmeldung prüft das zuständige Hauptzollamt den Antrag. Eine Rückmeldung über den Status des Antrags erhalten Sie per Nachricht in Ihrem Benutzerkonto im Zoll-Portal. Wenn Sie dem elektronischen Bescheidabruf zugestimmt haben, wird Ihnen der Steuerbescheid ebenfalls über Ihren Posteingang zur Verfügung gestellt.