Bürger- und Geschäftskundenportal Zoll

Monatliche Steueranmeldung Alkohol, Kaffee

Über die Dienstleistung „Monatliche Steueranmeldung Alkohol, Kaffee" können Sie die monatliche Steueranmeldung für die Schaumweinsteuer nach § 15 Absatz 1 SchaumwZwStG, für die Zwischenerzeugnissteuer nach § 29 Absatz 3 i. V. m. § 15 Absatz 1, für die Kaffeesteuer nach § 12 Absatz 1 KaffeeStG und für die Alkoholsteuer nach § 19 Absatz 1 abgeben. Dabei erfolgt die komplette Kommunikation mit dem Zoll medienbruchfrei und digital über das Zoll-Portal. 

Wie funktioniert die Online-Antragsstellung, bzw. wie stelle ich den Antrag?

Der Antrag kann mit einem Geschäftskundenkonto elektronisch über das Zoll-Portal gestellt werden.

Ein ELSTER-Zertifikat ist vor der Antragstellung im Konto des Portals zu hinterlegen, damit eine rechtsverbindliche Steueranmeldung digital abgegeben werden kann. Dabei ist bei der Nutzung der Dienstleistungen im Portal darauf zu achten, dass ein für das jeweilige Unternehmen gültiges ELSTER-Zertifikat vorliegt.

Falls ein ELSTER-Zertifikat nicht vorliegt, müssen Sie in der Registrierung bei „Mein ELSTER“ (unter www.elster.de) ein Zertifikat für eine Organisation (Arbeitgeber, Unternehmer, Verein) erstellen. Konkret bedeutet dies: Soll im Portal eine „Monatliche Steueranmeldung Alkohol, Kaffee“ abgegeben werden, wird ein gültiges ELSTER-Organisations-Zertifikat für das Einzelunternehmen benötigt, welches entweder während der Registrierung oder im Nachgang im Geschäftskundenkonto hinterlegt wird. Die Nutzung des neuen Personalausweises ist in diesem Fall nicht möglich, da dieser lediglich der Identifikation einer natürlichen Person dient.

Wie läuft der Antragsprozess ab?

Nach Ausfüllen der monatliche Steueranmeldung prüft das zuständige Hauptzollamt den Antrag. Das Hauptzollamt kann Ihnen über den Posteingang ein Hinweisschreiben oder ein neues Registrierkennzeichen mitteilen, das bei der Überweisung zu verwenden ist.

Das Hauptzollamt kann zu Ihrem Antrag eine Rückfrage stellen, deren Beantwortung für die weitere Bearbeitung Ihrer monatlichen Steueranmeldung notwendig ist. Der Status des Vorgangs im Posteingang ändert sich bei einer Rückfrage von „in Bearbeitung“ auf „Zurückgegeben“.

Bei einer Korrektur Ihrer monatlichen Steueranmeldung erhalten sie einen oder mehrere Bescheide in Ihrem Posteingang. Wurde die monatliche Steueranmeldung abschließend vom Hauptzollamt bearbeitet ändert sich der Status des Vorgangs auf „Abgeschlossen“.

Für alle Schreiben des Hauptzollamtes, die in Ihrem Posteingang im Zoll-Portal angezeigt werden, erhalten Sie eine Benachrichtigung in Ihr angegebenes E-Mail-Postfach.

Der Status des Vorgangs im Zoll-Portal lautet „in Bearbeitung“, wenn Sie den Antrag abgeben, „Zurückgegeben“, wenn Sie eine Rückfrage des Hauptzollamtes erhalten haben und „Abgeschlossen“, wenn der Antrag abschließend bearbeitet wurde.

Die Erfassung eines Antrags ist nicht möglich, was ist zu tun?

Wenden Sie sich bitte an den Service Desk Zoll telefonisch oder per E-Mail unter folgender Adresse:
Service Desk Zoll
Telefon: 0800 / 800 75452
Telefax: 022899 / 680 187584
E-Mail: servicedesk@zoll.bund.de

Ich sehe die Dienstleistung nicht. Woran liegt das?

Bitte prüfen Sie, ob Sie ein ELSTER-Organisations-Zertifikat für das Unternehmen bzw. den Betrieb hinterlegt haben. Um die Dienstleistung nutzen zu können, ist als Vertrauensniveau das ELSTER-Zertifikat erforderlich. Nur so können Sie den Antrag rechtswirksam "digital unterschreiben".

Kann ich den Antrag auch zwischenspeichern und später daran weiterarbeiten?

Ja, über die Schaltfläche "Antrag weiterbearbeiten", bzw. über die Schaltfläche "Zwischenstand speichern" in der Monatliche Steueranmeldung Alkohol, Kaffee können Sie den Antrag auf Ihrem PC abspeichern.

Welche Anlagen müssen mitgeschickt werden?

Bei der Antragstellung sind dem Antrag die entsprechenden Nachweise als Anlagen hochzuladen.

Ich habe technische Schwierigkeiten, wer kann mir weiterhelfen?

Wenden Sie sich bitte an den Service Desk des ITZBund telefonisch oder per E-Mail unter folgender Adresse:
Service Desk ITZBund
Telefon: 0800 / 800 75451
Telefax: 022899 / 680 187584
E-Mail: servicedesk@itzbund.de

Kann ich die automatische Abmeldung deaktivieren?

Nein. Aus Sicherheitsgründen ist jede Sitzung (Zeitraum zum Ausfüllen eines Formulars im Webbrowser) auf 30 Minuten ohne Aktivität begrenzt. Dies bedeutet, dass Sie automatische abgemeldet werden, wenn Sie 30 Minuten lang keine Aktivität ausführen.

Weitere Fragen zu dem Thema?

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