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Energie- und Stromsteuer (IVVA)

Aufgrund eines technischen Fehlers ist im Schreiben „Onlineverpflichtung für diverse Formulare der Energiesteuer“ der Ort Ihres Unternehmens nicht korrekt angegeben. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen. Eine Mitteilung an die Zollverwaltung ist diesbezüglich nicht erforderlich.

Wenn Sie keine Anträge für die Energie- und Stromsteuer stellen müssen, ist das Schreiben für Sie gegenstandslos.

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