Digitaler Ausfuhrkassenzettel
In der Leistung "Digitaler Ausfuhrkassenzettel" (dAKZ) können Sie Ihre fachliche Teilnahme am Verfahren dAKZ an der Landesgrenze zur Schweiz verwalten.
Allgemeine Informationen zum Verfahren erhalten Sie auf www.zoll.de. Ebenfalls finden Sie dort das Kommunikationshandbuch dAKZ mit weitergehenden technischen Informationen.
In der Leistung digitaler Ausfuhrkassenzettel stehen Ihnen folgende Funktionen zur Verfügung:
Anmeldung dAKZ
Hier können Sie Ihre fachliche Anmeldung für das Verfahren dAKZ vornehmen, wenn Sie als rechtlich selbständiger Verkäufer/ Einzelhändler an dAKZ teilnehmen möchten. Am Ende des Anmeldeprozesses erhalten Sie Ihre spezifische dAKZ-Kundennummer.
Bei der Anmeldung an dAKZ können Sie zwischen der Teilnahme per Schnittstelle oder per eZOLL-App wählen.
Teilnahme per Unternehmerschnittstelle
Im Falle der Teilnahme per Unternehmerschnittstelle gibt es die Möglichkeit, mit entsprechend freigegebener Software selbst Nachrichten an das Verfahren dAKZ zu übersenden oder die Nachrichtenübermittlung durch einen externen Nachrichtenübermittler vornehmen zu lassen. Im Rahmen der fachlichen Anmeldung für die Schnittstelle hinterlegen Sie die Berechtigung des Nachrichtenübermittlers zur Übermittlung von Nachrichten an dAKZ in Ihrem Namen.
Wichtig: Bei der Anbindung über die Schnittstelle ist die gültige EORI- und Niederlassungsnummer (Echtbetrieb) des tatsächlichen Nachrichtenübermittlers anzugeben. Wenn eine fehlerhafte EORI-Nummer eingegeben wird, werden die Nachrichten an dAKZ abgewiesen.
Nähere Informationen zur Nutzung der Schnittstellenlösung finden Sie hier:
Anbindung an das Verfahren dAKZ über die Nutzung einer Unternehmerschnittstelle
Teilnahme per eZOLL-App
Alternativ wird in der eZOLL-App der Dienst "Ausfuhrkassenzettel" bereitgestellt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
Änderung Nachrichtenübermittler
Mit der Funktion "Änderung Nachrichtenübermittler" können Sie im Falle einer Teilnahme an dAKZ über die Unternehmerschnittstelle den hinterlegten Nachrichtenübermittler ändern. Die Änderung kann frühestens für den Folgetag beauftragt werden.
Den aktuell gültigen Nachrichtenübermittler können Sie in „Meine dAKZ-Daten“ einsehen.
Beendigung dAKZ
Wenn Sie die fachliche Teilnahme am Verfahren beenden möchten, können Sie dies mithilfe der Funktion "Beendigung dAKZ" vornehmen.
Ab dem Wirksamwerden der Beendigung ist keine Übermittlung von Einkäufen und kein Abruf von AKZ über die Schnittstelle oder per eZOLL-App mehr möglich. Dies sollte bei der innerbetrieblichen Planung zur Abwicklung des Verfahrens bis zum Beendigungszeitpunkt berücksichtigt werden.
Der Zeitpunkt der Beendigung kann nur zum Monatsende gewählt werden und darf maximal 4 Monate in der Zukunft liegen. In der Auswahl zu diesem Feld werden deshalb nur die Monate angeboten, zu deren Ende die Beendigung erklärt werden kann.
Für eine technische Beendigung der Nachrichtenübermittlung über die Schnittstelle ist zusätzlich das Formular 0884 vom Nachrichtenübermittler zu übersenden.
Ihr Benutzerkonto im Zoll-Portal ist von der Beendigung der Teilnahme an dAKZ nicht betroffen.
Meine dAKZ-Daten
In „Meine dAKZ-Daten“ erhalten Sie eine Übersicht der hinterlegten Daten für das Verfahren dAKZ.