Zoll-Portal

Digitaler Ausfuhrkassenzettel

In der Leistung "Digitaler Ausfuhrkassenzettel" (dAKZ) können Sie Ihre fachliche Teilnahme am Verfahren dAKZ an der Landesgrenze zur Schweiz verwalten.

Allgemeine Informationen zum Verfahren erhalten Sie auf www.zoll.de. Ebenfalls finden Sie dort das Kommunikationshandbuch dAKZ mit weitergehenden technischen Informationen.

In der Leistung digitaler Ausfuhrkassenzettel stehen Ihnen folgende Funktionen zur Verfügung:

Anmeldung dAKZ

Hier können Sie Ihre fachliche Anmeldung für das Verfahren dAKZ vornehmen, wenn Sie als rechtlich selbständiger Verkäufer/ Einzelhändler an dAKZ teilnehmen möchten. Am Ende des Anmeldeprozesses erhalten Sie Ihre spezifische dAKZ-Kundennummer.

Bei der Anmeldung an dAKZ können Sie zwischen der Teilnahme per Schnittstelle oder per eZOLL-App wählen.

Teilnahme per Unternehmerschnittstelle

Im Falle der Teilnahme per Unternehmerschnittstelle gibt es die Möglichkeit, mit entsprechend freigegebener Software selbst Nachrichten an das Verfahren dAKZ zu übersenden oder die Nachrichtenübermittlung durch einen externen Nachrichtenübermittler vornehmen zu lassen. Im Rahmen der fachlichen Anmeldung für die Schnittstelle hinterlegen Sie die Berechtigung des Nachrichtenübermittlers zur Übermittlung von Nachrichten an dAKZ in Ihrem Namen.

Wichtig: Bei der Anbindung über die Schnittstelle ist die gültige EORI- und Niederlassungsnummer (Echtbetrieb) des tatsächlichen Nachrichtenübermittlers anzugeben. Wenn eine fehlerhafte EORI-Nummer eingegeben wird, werden die Nachrichten an dAKZ abgewiesen.

Nähere Informationen zur Nutzung der Schnittstellenlösung finden Sie hier:

Anbindung an das Verfahren dAKZ über die Nutzung einer Unternehmerschnittstelle

Teilnahme per eZOLL-App

Alternativ wird in der eZOLL-App der Dienst "Ausfuhrkassenzettel" bereitgestellt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

Anbindung an das Verfahren dAKZ über die eZOLL-App

Änderung Nachrichtenübermittler

Mit der Funktion "Änderung Nachrichtenübermittler" können Sie im Falle einer Teilnahme an dAKZ über die Unternehmerschnittstelle den hinterlegten Nachrichtenübermittler ändern. Die Änderung kann frühestens für den Folgetag beauftragt werden.

Den aktuell gültigen Nachrichtenübermittler können Sie in „Meine dAKZ-Daten“ einsehen.

Beendigung dAKZ

Wenn Sie die fachliche Teilnahme am Verfahren beenden möchten, können Sie dies mithilfe der Funktion "Beendigung dAKZ" vornehmen.

Ab dem Wirksamwerden der Beendigung ist keine Übermittlung von Einkäufen und kein Abruf von AKZ über die Schnittstelle oder per eZOLL-App mehr möglich. Dies sollte bei der innerbetrieblichen Planung zur Abwicklung des Verfahrens bis zum Beendigungszeitpunkt berücksichtigt werden.

Der Zeitpunkt der Beendigung kann nur zum Monatsende gewählt werden und darf maximal 4 Monate in der Zukunft liegen. In der Auswahl zu diesem Feld werden deshalb nur die Monate angeboten, zu deren Ende die Beendigung erklärt werden kann.

Für eine technische Beendigung der Nachrichtenübermittlung über die Schnittstelle ist zusätzlich das Formular 0884 vom Nachrichtenübermittler zu übersenden.

Ihr Benutzerkonto im Zoll-Portal ist von der Beendigung der Teilnahme an dAKZ nicht betroffen.

Meine dAKZ-Daten

In „Meine dAKZ-Daten“ erhalten Sie eine Übersicht der hinterlegten Daten für das Verfahren dAKZ.

Häufige Fragen

Warum reicht nicht E-Mail und Passwort für die Anmeldung in dAKZ? Warum benötige ich ein ELSTER-Zertifikat oder ein Signaturzertifikat für die Anmeldung in dAKZ?

DAKZ können Sie nur mit einer starken Vertrauensstufe nutzen. Dies ist notwendig, um sich eindeutig zu identifizieren. Hierfür benötigen Sie bei der Registrierung im Zoll-Portal ein ELSTER-Organisationszertifikat oder ein Signaturzertifikat. Einzelheiten siehe Hilfe zu den Voraussetzungen.

Wie kann ich eine Filiale für dAKZ anmelden?

Für die fachliche Anmeldung ist nur die Anmeldung der rechtlich selbständigen Unternehmenseinheit erforderlich. Die separate fachliche Anmeldung einer Filiale ist aus Sicht des Verfahrens dAKZ nicht notwendig. Wenn Sie die Filialen dennoch einzeln in dAKZ kennzeichnen wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten:

Möglichkeit 1: Wenn pro Filiale eine gesonderte technische Nachrichtenübermittlung erfolgen soll, benötigte jede Filiale eine eigene EORI-Niederlassungsnummer. Diese Niederlassungsnummer ist einzeln zu beantragen und für jede Niederlassungsnummer wird eine eigene Anmeldung mit dem Formular 0884 benötigt. Alle zur Übermittlung beantragten Niederlassungsnummern können Sie dann einzeln im Schritt 2 „Nachrichtenübermittlung“ der Anmeldung dAKZ angeben.

Möglichkeit 2: Die Filialdaten können in den Einkaufsdaten (lodgePurchase) in der Datengruppe „<akz:filiale>“ erfasst werden.

Die beiden Möglichkeiten können auch kombiniert werden.

Warum kann ich nur teilnehmen, wenn ich Kundinnen und Kunden habe, die über die deutsch-schweizerische Grenze ausreisen?

Rechtlich wird eine Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung (auch Ausfuhrkassenzettel, kurz AKZ) grundsätzlich für Einkäufe von drittlandsansässigen Personen bei Ausfuhren im Reisegepäck in ein beliebiges Drittlandsgebiet erstellt (Einzelheiten siehe § 6 Abs. 3a UStG; § 17 UStDV). Der digitale Ausfuhrkassenzettel kann derzeit nur erstellt werden, wenn Ihre Kunden die dAKZ-App installieren, nutzen und über die zugelassenen Grenzzollstellen entlang der Grenze von Deutschland in die Schweiz ausreisen. Die zugelassenen Grenzzollstellen sind in der dAKZ-App hinterlegt.