Zoll-Portal

Datenbereitstellung – Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Bei einer Prüfung im Rahmen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) kann die Finanzkontrolle Schwarzarbeit die Übermittlung von Unterlagen und Daten von Ihnen verlangen. Diese können Sie mit der Dienstleistung Datenbereitstellung – Finanzkontrolle Schwarzarbeit hochladen und übersenden.

Voraussetzungen

Die Dienstleistung Datenbereitstellung – Finanzkontrolle Schwarzarbeit richtet sich an Beteiligte im Prüfverfahren der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Sie benötigen für die Nutzung ein Konto im Zoll-Portal.

Mit einem separaten Anschreiben erhalten Sie einen Vorgangscode. Diesen benötigen Sie, um Ihre Unterlagen hochzuladen. Geben Sie den Vorgangscode in der Dienstleistung Datenbereitstellung – Finanzkontrolle Schwarzarbeit ein, damit Ihre Dokumente einem Prüfungsvorgang zugeordnet werden können. Alternativ können Sie den QR-Code aus dem Schreiben scannen.

Häufige Fragen

Was kann ich tun, wenn der Code nicht funktioniert?

Falls der Code nicht funktioniert, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Hauptzollamt und fordern Sie einen neuen Code an. Die Kontaktdaten finden Sie im Anschreiben.

Wie groß dürfen die hochgeladenen Dateien sein?

Pro Vorgang können Sie maximal 2 Gigabyte (2.048 Megabyte) hochladen. Sie können mehrere Dateien pro Vorgang hochladen.

Welche Dateiformate kann ich hochladen?

Sie können ausschließlich folgende Dateiformate hochladen: csv, doc, docx, jpeg, jpg, key, odp, ods, odt, pdf, png, ppt, pptx, rtf, txt, wpd, xls, xlsx, xml.

Komprimierte Dateien, z. B. ZIP-Formate, können Sie nicht hochladen.

Müssen die Dokumente verschlüsselt werden?

Nein, die Dokumente müssen nicht extra verschlüsselt werden

Sind meine hochgeladenen Daten sicher?

Ja, die Daten sind im Zoll-Portal sicher. Zudem unterliegen sie dem Sozialgeheimnis innerhalb der Zollverwaltung.

Wie lange werden meine Daten im Zoll-Portal gespeichert?

Ihre Daten im Zoll-Portal werden spätestens 7 Tage nach Download durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit automatisiert gelöscht.

Wer erhält Zugriff auf die Daten?

Ihre Daten werden an Ihr zuständiges Hauptzollamt weitergeleitet und dort von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bearbeitet.

An wen kann ich mich bei Fragen zur Prüfung wenden?

Wenden Sie sich an Ihr Hauptzollamt. Die Kontaktdaten finden Sie im Anschreiben.