Datenbereitstellung – Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Bei einer Prüfung im Rahmen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) kann die Finanzkontrolle Schwarzarbeit die Übermittlung von Unterlagen und Daten von Ihnen verlangen. Diese können Sie mit der Dienstleistung Datenbereitstellung – Finanzkontrolle Schwarzarbeit hochladen und übersenden.
Voraussetzungen
Die Dienstleistung Datenbereitstellung – Finanzkontrolle Schwarzarbeit richtet sich an Beteiligte im Prüfverfahren der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Sie benötigen für die Nutzung ein Konto im Zoll-Portal.
Mit einem separaten Anschreiben erhalten Sie einen Vorgangscode. Diesen benötigen Sie, um Ihre Unterlagen hochzuladen. Geben Sie den Vorgangscode in der Dienstleistung Datenbereitstellung – Finanzkontrolle Schwarzarbeit ein, damit Ihre Dokumente einem Prüfungsvorgang zugeordnet werden können. Alternativ können Sie den QR-Code aus dem Schreiben scannen.