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Biersteuererklärung Allgemeine Fragen (FAQ)

Über die Dienstleistung „Biersteuererklärung" können Sie die Biersteuererklärung und die Biersteuererklärung im Einzelfall abgeben. Dabei erfolgt die komplette Kommunikation mit dem Zoll medienbruchfrei und digital über das Portal. 

Wie funktioniert die Online-Antragsstellung, bzw. wie gebe ich eine Anmeldung/einen Antrag ab?

Die oben genannten Erklärungen können mit einem Geschäftskundenkonto elektronisch über das Zoll-Portal gestellt werden.

Ein ELSTER-Zertifikat ist vor der Antragstellung in Ihrem Konto des Zoll-Portals zu hinterlegen, damit eine rechtsverbindliche Steuererklärung digital abgegeben werden kann. Dabei ist bei der Nutzung der Dienstleistungen im Zoll-Portal darauf zu achten, dass ein für das jeweilige Unternehmen gültiges ELSTER-Zertifikat vorliegt.

Falls ein ELSTER-Zertifikat nicht vorliegt, muss in der Registrierung bei „Mein ELSTER“ (unter www.elster.de) ein Zertifikat für eine Organisation (Arbeitgeber, Unternehmer, Verein) erstellt werden. Die Nutzung des neuen Personalausweises ist in diesem Fall nicht möglich, da dieser lediglich der Identifikation einer natürlichen Person dient.

Wie läuft der Antragsprozess ab?

Nach Ausfüllen einer Steuererklärung prüft das zuständige Hauptzollamt den Antrag. Eine Rückmeldung über den Status des Antrags erhalten Sie dann per Nachricht in Ihrem Benutzerkonto im Zoll-Portal. Wenn Sie dem elektronischen Bescheidabruf zugestimmt haben, dann wird Ihnen der Steuerbescheid ebenfalls über Ihren Posteingang zur Verfügung gestellt.

Kann ich auch Jahressteuerbescheide und Änderungsbescheide über den Posteingang erhalten?

Wenn Sie dem elektronischen Bescheidabruf zugestimmt haben und mindestens eine Steuererklärung über die Dienstleistung „Biersteuererklärung“ abgesendet haben, werden Ihnen künftig auch die Jahressteuerbescheide und Änderungsbescheide über Ihren Posteingang im Zoll-Portal zur Verfügung gestellt.

Die Erfassung eines Antrags ist nicht möglich, was ist zu tun?

Wenden Sie sich bitte an den Service Desk Zoll telefonisch oder per E-Mail unter folgender Adresse:
Service Desk Zoll
Telefon: 0800 / 800 75452
Telefax: 022899 / 680 187584
E-Mail: servicedesk@zoll.bund.de

Kann ich den Antrag auch zwischenspeichern und später daran weiterarbeiten?

Ja, über die Schaltfläche "Stand herunterladen" in den Formularen in der Dienstleistung „Biersteuererklärung“ können Sie den Antrag als xml-Datei auf Ihrem PC abspeichern. Wenn Sie die Steuererklärung weiterbearbeiten möchten, wählen Sie erneut das Formular in der Dienstleistung „Biersteuererklärung“ aus und betätigen die Schaltfläche "Stand hochladen".

Kann ich die Anmeldung ausdrucken?

Ja, nach Absenden der Steuererklärung wählen Sie die Schaltfläche „Antag/Anzeige herunterladen“ aus. Anschließend erscheint ein Dialogfenster „Hinweis: Es wurde ein Ausdruck erzeugt: Biersteuererklärung.pdf“. Wenn Sie „Biersteuererklärung.pdf“ anklicken öffnet sich das PDF zum Drucken und Speichern. Ein Ausdruck der Steuererklärung, oder die Speicherung des Standes ist zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich.

Ich sehe die Dienstleistung nicht. Woran liegt das?

Bitte prüfen Sie, ob Sie ein ausreichendes Zugangsmittel in Ihrem Konto hinterlegt haben. Um die Dienstleistung nutzen zu können, ist als Vertrauensniveau das ELSTER-Zertifikat erforderlich. Nur so können Sie den Antrag rechtswirksam "digital unterschreiben".

Ich habe technische Schwierigkeiten, wer kann mir weiterhelfen?

Wenden Sie sich bitte an den Service Desk des ITZBund telefonisch oder per E-Mail unter folgender Adresse:
Service Desk ITZBund
Telefon: 0800 / 800 75451
Telefax: 022899 / 680 187584
E-Mail: servicedesk@itzbund.de

Kann ich die automatische Abmeldung deaktivieren?

Nein. Aus Sicherheitsgründen ist jede Sitzung (Zeitraum zum Ausfüllen eines Formulars im Webbrowser) auf 30 Minuten ohne Aktivität begrenzt. Dies bedeutet, dass Sie automatisch abgemeldet werden, wenn Sie 30 Minuten lang keine Aktivität ausführen. Die verbleibende Zeit bis zum Sitzungsablauf wird Ihnen oben auf der Formularseite angezeigt, dort können Sie die Sitzung bei Bedarf erneut auf 30 Minuten verlängern.

Weitere Fragen zu dem Thema?

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