Zoll-Portal

Barmittelanmeldeerklärung

Auf Ihrer Reise in ein oder aus einem Drittland müssen Sie Barmittel von 10.000 Euro oder mehr online oder schriftlich anmelden. Für die Anmeldung steht Ihnen die „Barmittelanmeldeerklärung“ im Zoll-Portal zur Verfügung.

Voraussetzungen

Die Dienstleistung richtet sich an Privatpersonen mit Bürgerkonto im Zoll-Portal. Um die Dienstleistung Barmittelanmeldeerklärung zu nutzen, müssen Sie sich mindestens mit einer niedrigen Vertrauensstufe im Zoll-Portal einloggen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nach 90 Tagen automatisch gelöscht wird. Daher ist eine Antragsstellung frühestens 90 Tage vor Reisebeginn möglich.

Verfahrensablauf

  • Barmittel melden Sie bei der Ein- oder Ausreise unaufgefordert bei der zuständigen deutschen Zollstelle an. Nutzen Sie dazu die „Barmittelanmeldeerklärung“ im Zoll-Portal.
  • Nach Online-Übermittlung Ihrer Anmeldung erhalten Sie einen Identifizierungscode, den Sie bei Grenzübertritt an der Zollstelle bei einem Zollbediensteten angeben müssen.
  • Achten Sie beim Grenzübertritt auf die Hinweisschilder vor Ort und fragen Sie nach Schaltern, bei denen Sie den Identifizierungscode für den Aufruf Ihrer Anmeldung angeben können.
  • Reisen Sie mit dem Flugzeug nach Deutschland ein, dürfen Sie den grünen Ausgang nicht benutzen, sondern müssen den Identifizierungscode für den Aufruf Ihrer Anmeldung im roten Ausgang angeben.
  • Der Zoll öffnet die Barmittelanmeldeerklärung zu Ihrem Identifizierungscode und prüft die Angaben. Gegebenenfalls müssen Sie geeignete Belege, Urkunden oder sonstige Dokumente vorlegen.
  • Wenn Ihre Auskünfte und Angaben ordnungsgemäß, vollständig und schlüssig sind und kein Grund zur Annahme besteht, dass die Barmittel im Zusammenhang mit Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten stehen könnten, können Sie die Reise ungehindert mit Ihren Zahlungsmitteln fortsetzen.
  • Falls Grund zu dieser Annahme besteht, darf der Zoll die Barmittel im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und Fristen sicherstellen, um die Herkunft oder den Verwendungszweck aufzuklären.

Weitere Informationen finden Sie in dem Fachbeitrag auf www.zoll.de.

Häufige Fragen

Was sind anmeldepflichtige Barmittel?

Eine Erklärung zu anmeldepflichtigen Barmitteln finden Sie in dem Fachbeitrag auf www.zoll.de.

Was ist der Unterschied zwischen Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln?

Reisende, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr nach Deutschland einreisen, müssen diesen Betrag beim Zoll anmelden. Gleichgestellte Zahlungsmittel müssen bei der Einreise nach Deutschland auf Befragung der Zollbediensteten mündlich angezeigt werden.

Ausführliche Informationen zu den Unterschieden finden Sie in dem dazugehörigen Fachbeitrag auf www.zoll.de.

Wer muss die Anmeldung abgeben?

Die Person, die die Barmittel dabei hat und bei sich trägt (z. B. in der Handtasche, im Rucksack oder im Koffer) muss den gesamten Betrag anmelden. Es kommt nicht darauf an, wem die Barmittel gehören und warum Sie die Barmittel dabei haben.

Beispiel:
Eine Reisegruppe reist nach Deutschland ein - Vater, Mutter und drei Kinder. Die Mutter hat 40.000 Euro in ihrer Handtasche dabei. Das Geld gehört dem Vater und den Kindern. Die Mutter muss die Anmeldung für die 40.000 Euro abgeben, da sie das ganze Geld bei sich hat.

Es ist allerdings nicht zulässig, das Geld auf mehrere Personen aufzuteilen, um die Anmelde- bzw. Anzeigepflicht zu umgehen. Sie begehen dadurch eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu einer Million Euro geahndet werden kann.

Wann kann ich frühestens den Antrag stellen?

Bitte beachten Sie, dass der Antrag nach 90 Tagen automatisch vom System gelöscht wird. Daher ist eine Antragsstellung frühestens 90 Tage vor Reisebeginn möglich.

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