Barmittelanmeldeerklärung
Auf Ihrer Reise in ein oder aus einem Drittland müssen Sie Barmittel von 10.000 Euro oder mehr online oder schriftlich anmelden. Für die Anmeldung steht Ihnen die „Barmittelanmeldeerklärung“ im Zoll-Portal zur Verfügung.
Voraussetzungen
Die Dienstleistung richtet sich an Privatpersonen mit Bürgerkonto im Zoll-Portal. Um die Dienstleistung Barmittelanmeldeerklärung zu nutzen, müssen Sie sich mindestens mit einer niedrigen Vertrauensstufe im Zoll-Portal einloggen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nach 90 Tagen automatisch gelöscht wird. Daher ist eine Antragsstellung frühestens 90 Tage vor Reisebeginn möglich.
Verfahrensablauf
- Barmittel melden Sie bei der Ein- oder Ausreise unaufgefordert bei der zuständigen deutschen Zollstelle an. Nutzen Sie dazu die „Barmittelanmeldeerklärung“ im Zoll-Portal.
- Nach Online-Übermittlung Ihrer Anmeldung erhalten Sie einen Identifizierungscode, den Sie bei Grenzübertritt an der Zollstelle bei einem Zollbediensteten angeben müssen.
- Achten Sie beim Grenzübertritt auf die Hinweisschilder vor Ort und fragen Sie nach Schaltern, bei denen Sie den Identifizierungscode für den Aufruf Ihrer Anmeldung angeben können.
- Reisen Sie mit dem Flugzeug nach Deutschland ein, dürfen Sie den grünen Ausgang nicht benutzen, sondern müssen den Identifizierungscode für den Aufruf Ihrer Anmeldung im roten Ausgang angeben.
- Der Zoll öffnet die Barmittelanmeldeerklärung zu Ihrem Identifizierungscode und prüft die Angaben. Gegebenenfalls müssen Sie geeignete Belege, Urkunden oder sonstige Dokumente vorlegen.
- Wenn Ihre Auskünfte und Angaben ordnungsgemäß, vollständig und schlüssig sind und kein Grund zur Annahme besteht, dass die Barmittel im Zusammenhang mit Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten stehen könnten, können Sie die Reise ungehindert mit Ihren Zahlungsmitteln fortsetzen.
- Falls Grund zu dieser Annahme besteht, darf der Zoll die Barmittel im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und Fristen sicherstellen, um die Herkunft oder den Verwendungszweck aufzuklären.
Weitere Informationen finden Sie in dem Fachbeitrag auf www.zoll.de.