Eine Erklärung zu anmeldepflichtigen Barmitteln finden Sie in dem Fachbeitrag auf www.zoll.de.
Reisende, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr nach Deutschland einreisen, müssen diesen Betrag beim Zoll anmelden. Gleichgestellte Zahlungsmittel müssen bei der Einreise nach Deutschland auf Befragung der Zollbediensteten mündlich angezeigt werden.
Ausführliche Informationen zu den Unterschieden finden Sie in dem dazugehörigen Fachbeitrag auf www.zoll.de.
Die Person, die die Barmittel dabei hat und bei sich trägt (z. B. in der Handtasche, im Rucksack oder im Koffer) muss den gesamten Betrag anmelden. Es kommt nicht darauf an, wem die Barmittel gehören und warum Sie die Barmittel dabei haben.
Beispiel:
Eine Reisegruppe reist nach Deutschland ein - Vater, Mutter und drei Kinder. Die Mutter hat 40.000 Euro in ihrer Handtasche dabei. Das Geld gehört dem Vater und den Kindern. Die Mutter muss die Anmeldung für die 40.000 Euro abgeben, da sie das ganze Geld bei sich hat.
Es ist allerdings nicht zulässig, das Geld auf mehrere Personen aufzuteilen, um die Anmelde- bzw. Anzeigepflicht zu umgehen. Sie begehen dadurch eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis zu einer Million Euro geahndet werden kann.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag nach 90 Tagen automatisch vom System gelöscht wird. Daher ist eine Antragsstellung frühestens 90 Tage vor Reisebeginn möglich.