Auskunftsersuchen – Sanktionsdurchsetzung
Im Rahmen der Durchsetzung von Finanzsanktionen kann der Zoll die Vorlage von Unterlagen von Ihnen verlangen. Diese können Sie mit der Dienstleistung Auskunftsersuchen – Sanktionsdurchsetzung hochladen und übersenden.
Mit einem separaten Anschreiben erhalten Sie einen Vorgangscode. Diesen benötigen Sie, um Ihre Unterlagen hochzuladen. Geben Sie den Vorgangscode in der Dienstleistung Auskunftsersuchen – Sanktionsdurchsetzung ein, damit Ihre Dokumente einem Vorgang zugeordnet werden können. Alternativ können Sie den QR-Code aus dem Schreiben scannen.
Voraussetzungen
Um die Dienstleistung im Zoll-Portal zu nutzen, muss die Anmeldung mit einer starken Vertrauensstufe erfolgen. Es sind die folgenden Mindestbedingungen bei der Registrierung für die Nutzenden vorgesehen:
- Behörden (insb. öffentlich-rechtliche Kreditinstitute) müssen sich mindestens per E-Mail/Passwort und anschließender Verifizierung per beBPo anmelden.
- Unternehmen benötigen für die Nutzung ein Unternehmensprofil im Zoll-Portal. Um sich eindeutig zu identifizieren, benötigen Sie für die Registrierung im Zoll-Portal ein Konto bei ELSTER oder ein Signaturzertifikat (eIDAS) und EORI-Nummer.