Zoll-Portal

Auskunftsersuchen – Sanktionsdurchsetzung

Im Rahmen der Durchsetzung von Finanzsanktionen kann der Zoll die Vorlage von Unterlagen von Ihnen verlangen. Diese können Sie mit der Dienstleistung Auskunftsersuchen – Sanktionsdurchsetzung hochladen und übersenden.

Mit einem separaten Anschreiben erhalten Sie einen Vorgangscode. Diesen benötigen Sie, um Ihre Unterlagen hochzuladen. Geben Sie den Vorgangscode in der Dienstleistung Auskunftsersuchen – Sanktionsdurchsetzung ein, damit Ihre Dokumente einem Vorgang zugeordnet werden können. Alternativ können Sie den QR-Code aus dem Schreiben scannen.

Voraussetzungen

Um die Dienstleistung im Zoll-Portal zu nutzen, muss die Anmeldung mit einer starken Vertrauensstufe erfolgen. Es sind die folgenden Mindestbedingungen bei der Registrierung für die Nutzenden vorgesehen:

  • Behörden (insb. öffentlich-rechtliche Kreditinstitute) müssen sich mindestens per E-Mail/Passwort und anschließender Verifizierung per beBPo anmelden.
  • Unternehmen benötigen für die Nutzung ein Unternehmensprofil im Zoll-Portal. Um sich eindeutig zu identifizieren, benötigen Sie für die Registrierung im Zoll-Portal ein Konto bei ELSTER oder ein Signaturzertifikat (eIDAS) und EORI-Nummer.

Häufig gestellte Fragen

Was kann ich tun, wenn der Code nicht funktioniert?

Falls der Code nicht funktioniert, wenden Sie sich an die Generalzolldirektion und fordern Sie einen neuen Code an. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihrem Anschreiben.

Welche Dateiformate sind erlaubt?

Sie können Anlagen in den folgenden Dateiformaten hochladen: pdf, csv, docx, xlsx, xls, txt, jpg, png.

Wie groß dürfen die hochgeladenen Dateien sein?

Pro Vorgang können Sie maximal 2 Gigabyte hochladen.

Müssen die Dokumente verschlüsselt werden?

Nein, die Dokumente müssen nicht extra verschlüsselt werden

Sind meine hochgeladenen Daten sicher?

Ja, die Daten sind im Zoll-Portal sicher.