Antrag auf zollkostenpflichtige Amtshandlung
Anwendungsbereich
Die Tätigkeit der Zollbehörden ist grundsätzlich kostenfrei. Im Zoll-Portal können Sie einen Antrag auf kostenpflichtige Dienste stellen, wie z. B. die zollamtliche Abfertigung oder Vernichtung unter zollamtlicher Überwachung. Für diese Dienste können Kosten entstehen.
Einen entsprechenden Antrag stellen Sie im Zoll-Portal mit der Dienstleistung Antrag auf zollkostenpflichtige Amtshandlung.
Voraussetzungen
Unternehmen und Privatpersonen können den „Antrag auf zollkostenpflichtige Amtshandlung“ stellen.
Um die Dienstleistung im Zoll-Portal zu nutzen, müssen Sie sich mit einer starken Vertrauensstufe einloggen. Unternehmen können sich z. B. mit ELSTER anmelden, während Privatpersonen u. a. ihren Online-Ausweis oder ihre BundID verwenden können.