SEPA-Mandat reaktivieren
Hier finden Sie Hilfe zur Reaktivierung eines SEPA-Lastschriftmandats im Zoll-Portal.
Wenn Sie ein Fahrzeug zulassen, müssen Sie bei der Zulassungsbehörde ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer erteilen.
Kann die fällige Kraftfahrzeugsteuer zum Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs nicht abgebucht werden, führt dies zu einer Rücklastschrift. Dies ist beispielsweise möglich, weil auf dem angegebenen Konto keine ausreichende Deckung vorhanden ist. Als Folge wird das SEPA-Lastschriftverfahren ausgesetzt und zukünftige Abbuchungen eingestellt.
Damit die Steuer wieder automatisch von Ihrem Konto abgebucht wird, muss das SEPA-Lastschriftmandat von Ihnen reaktiviert werden. Die Reaktivierung des SEPA-Lastschriftmandats können Sie hier durchführen. Dabei können Sie bis zu maximal fünf Fahrzeuge gleichzeitig auswählen.
Hinweis:
Wurde der fällige Betrag der Rücklastschrift zwar überwiesen, das SEPA-Lastschriftverfahren jedoch nicht reaktiviert, wird die Steuer nicht mehr wie bisher automatisch von Ihrem Konto abgebucht. Sie sind dann wieder selbst für die fristgerechte Überweisung der Steuer verantwortlich.