Zoll-Portal

Bankverbindung zur Erstattung mitteilen

Hier finden Sie Hilfe zum Erfassen einer Auszahlungsbankverbindung zur Erstattung eines Guthabens für abgemeldete Fahrzeuge im Zoll-Portal.

Da die Kraftfahrzeugsteuer im Regelfall jeweils für die Dauer eines Jahres im Voraus zu entrichten ist, entsteht bei der Abmeldung eines Fahrzeugs in den meisten Fällen ein Guthaben.

Für den Fall, dass Sie ein SEPA-Mandat erteilt haben, wird das Guthaben automatisch auf das für die Abbuchung verwendete Bankkonto ausgezahlt. Wenn Sie ein Fahrzeug abmelden möchten, für das keine gültigen Bankdaten hinterlegt sind, müssen Sie eine Bankverbindung zur Erstattung mitteilen.

Bitte teilen Sie die Bankverbindung zur Erstattung innerhalb von sechs Monaten nach Abmeldung des Fahrzeugs mit.

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie bitte die Zentrale Auskunft.

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