Bürger- und Geschäftskundenportal Zoll

Einwilligung in die elektronische Datenverarbeitung

Bei der Registrierung im Zoll-Portal des Zolls werden Daten verarbeitet, die zur Feststellung der Identität des Nutzers erforderlich sind. Rechtsgrundlage für diese Datenerhebung ist § 8 Abs. 1 Onlinezugangsgesetz (OZG).

Um eine eventuell erforderliche Kommunikation mit Beteiligten (Bürgern bzw. Unternehmen) sicherstellen zu können, wird gemäß § 8 Abs. 2 OZG auch eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer erhoben und verarbeitet.

Darüber hinaus werden noch weitere Daten über das Zoll-Portal erhoben und verarbeitet, die für steuerliche Verfahren benötigt werden. Dies sind im Einzelnen:

  1. beim Bürgerkonto: Steuer-ID, Steuernummer (Finanzamt), zuständige Finanzbehörde, Daten zur Insolvenz
  2. beim Geschäftskundenkonto: Gründungsdatum Unternehmen, Ort der Hauptbuchhaltung, Umsatzsteuer-ID, Steuernummer (Finanzamt), zuständige Finanzbehörde, Daten zur Insolvenz und Liquidation

Für die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten auf elektronischem Wege und für die Übermittlung an die Fachverfahren der Zollverwaltung zur Weiterverarbeitung ist gemäß § 8 Abs. 3 OZG Ihre Einwilligung erforderlich. Die Erhebung der Daten für steuerliche Zwecke ist zulässig nach den §§ 85 und 88 AO.

Wenn Sie den elektronischen Weg über das Zoll-Portal nicht mehr nutzen möchten, können Sie jederzeit ihr Servicekonto bzw. ihr Benutzerkonto wieder löschen. Damit werden alle im jeweiligen Zugangskonto der Zollverwaltung gespeicherten Daten gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Daten für steuerliche Verfahren auf Grundlage von § 88a AO in den Fachverfahren der Zollverwaltung weiter gespeichert bleiben dürfen.

Hinsichtlich der Angaben zur verantwortlichen Stelle, der Art der zu verarbeitenden Daten, dem Umfang, der Form und dem Zweck der Verarbeitung sowie der Speicherdauer wird auf die allgemeine Datenschutzerklärung der Website www.zoll-portal.de verwiesen.

Datenschutzerklärung