Zoll-Portal

Erklärung über die Barriere-Freiheit

Wir erklären Ihnen wie barriere-frei die Internet-Seite ist?
Wem können Sie Fragen über die Barriere-Freiheit stellen?

Barriere-freiheit ist ein schweres Wort.
Es bedeutet:
Alle Menschen kommen damit gut klar.
Auch wenn sie eine Behinderung haben.
Hier finden Sie alle Informationen zur Barriere-Freiheit von dieser Internet-Seite.

Wir erreichen die Barriere-Freiheit noch nicht ganz

Wir haben in Deutschland das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Darin steht:
Menschen mit Behinderungen dürfen nicht benachteiligt werden.
Dazu gibt es eine besondere Verordnung für Computer und das Internet.
Eine Verordnung ist fast so wichtig wie ein Gesetz.
Diese Verordnung regelt Barriere-Freiheit bei Computern und dem Internet.
Deshalb muss unsere Internet-Seite barriere-frei sein.
Barriere-Freiheit ist also eine Pflicht.

Fachleute haben 2024 unsere Internet-Seite überprüft.
Sie haben geschaut:
Ist auch wirklich alles barriere-frei?

Das Ergebnis von der Prüfung ist:
Unsere Internet-Seite ist barriere-frei.

Diese Erklärung haben wir im Dezember 2024 geschrieben.
Diese Erklärung haben wir im Dezember 2024 überprüft.

Möchten Sie uns etwas dazu schreiben?
Haben Sie vielleicht noch einen Fehler gefunden?
Dann rufen Sie uns an!
Dies ist unsere Telefon-Nummer: 0800 8007-5452 oder +49 351 44834-555
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: servicedesk@zoll.bund.de

Schlichtungs-Verfahren

Manchmal sind sich vielleicht behinderte Menschen und Ämter oder Behörden nicht einig.
Manchmal fühlen sich behinderte Menschen immer noch benachteiligt.
Dann können Sie sich bei der Schlichtungs-Stelle melden.
Die Schlichtungs-Stelle hilft dann diesen behinderten Menschen.

Sie finden die Schlichtungs-Stelle beim Beauftragten für die Belange von den Menschen mit Behinderungen von der Bundes-Regierung.
Sie können sich bei der Schlichtungs-Stelle melden.
Sie sucht eine gute Lösung für Sie und für die Ämter und Behörden.
Die Schlichtungs-Stelle vermittelt für Sie.

Auch Behinderten-Verbände können Ihnen helfen.
Auch Sie können vermitteln.
Diese Hilfe und Vermittlung heißt Schlichtungs-Verfahren.
Das Schlichtungs-Verfahren kostet nichts.
Sie brauchen dafür auch keinen Rechts-Anwalt.

Auf der Internet-Seite von der Schlichtungs-Stelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungs-Verfahren:

  • Wie beantragen Sie ein Schlichtungs-Verfahren?
  • Wie läuft das Schlichtungs-verfahren ab?

Das ist die Adresse von der Schlichtungs-Stelle:
Schlichtungsstelle bei dem Beauftragten für Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de