Zweckfremde Benutzung / zweckwidrige Verwendung mitteilen
Hier finden Sie Hilfe zur Anzeige einer zweckfremden Benutzung bzw. zweckwidrigen Verwendung im Zoll-Portal.
Zweckfremde Benutzung / zweckwidrige Verwendung
Wird ein steuerbegünstigtes Fahrzeug vorübergehend zu nicht begünstigten Zwecken benutzt, so handelt es sich um eine zweckfremde Benutzung bzw. zweckwidrige Verwendung. Die Benutzung/Verwendung ist vorübergehend, wenn sie lediglich in Einzelfällen bzw. gelegentlich durchgeführt wird und nicht bereits absehbar auf Dauer angelegt ist.
Eine zweckfremde Benutzung liegt vor, wenn ein nach § 3 bzw. § 3a KraftStG steuerbegünstigtes Fahrzeug vorübergehend zu nicht begünstigten Zwecken benutzt wird.
Eine zweckwidrige Verwendung liegt vor, wenn ein nach § 10 Absatz 1 KraftStG steuerbefreiter Anhänger vorübergehend hinter einem Zugfahrzeug mitgeführt wird, für das kein Anhängerzuschlag erhoben wurde.
Eine zweckfremde Benutzung bzw. zweckwidrige Verwendung ist unverzüglich im Zoll-Portal anzuzeigen.
Steuerliche Folgen der zweckfremden Benutzung / zweckwidrigen Verwendung
Bei nur vorübergehender Benutzung zu nicht begünstigten Zwecken entfällt die Steuervergünstigung für die Dauer der zweckfremden Benutzung bzw. zweckwidrigen Verwendung, mindestens jedoch für einen Monat. Es erfolgt für diesen Zeitraum eine befristete Steuerfestsetzung durch das zuständige Hauptzollamt.
Es ist nicht notwendig, die Steuervergünstigung zu beenden.
Unabhängig davon, wer das Fahrzeug zweckfremd benutzt bzw. zweckwidrig verwendet, ist der Halter des Fahrzeuges der Steuerschuldner.
Dauerhafter Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung / Steuervergünstigung beenden
Fallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung dauerhaft weg oder möchten Sie auf eine Steuervergünstigung verzichten, nutzen Sie in diesen Fällen den Bereich "Steuervergünstigung beenden". Das zuständige Hauptzollamt beendet die Steuervergünstigung und setzt die Steuer ab dem Zeitpunkt des Wegfalls der Voraussetzungen unbefristet fest.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema kontaktieren Sie bitte die Zentrale Auskunft.