Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.zgr-online.zoll.de/zgr/ veröffentlichte Website der Generalzolldirektion.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 3 Absatz 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurden.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 14.10.2019 bis 25.10.2019 durchgeführten Bewertung durch das Kompetenzzentrum für barrierefreie Informationstechnik der Generalzolldirektion.
Gemäß dem Ergebnis der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar. Wir arbeiten derzeit daran, die Barrieren so schnell wie möglich zu beheben.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei und somit unvereinbar mit der BITV 2.0:
Wahrnehmbarkeit
Teilweise können Inhalte von Personen, die blind sind oder schlecht sehen können, nicht oder nur eingeschränkt wahrgenommen werden.
Teilweise ist der Kontrast von Texten nicht ausreichend.
Teilweise ist die Strukturierung durch Überschriften und Listenelemente nicht ausreichend erkennbar.
Bedienbarkeit
Es gibt Einschränkungen bei der geräteunabhängigen Bedienung und den Navigationsmöglichkeiten.
Einige Überschriften und Linktexte sind nicht aussagekräftig genug, sodass nicht immer klar wird, worum es geht.
Verständlichkeit
Die Fehlererkennung und die Beschriftung von Formularelementen sind teilweise nicht ausreichend.
Alternativtexte zu Grafiken sind teilweise nicht ausreichend.
PDF-Dokumente
Das von der Seite generierte PDF-Dokument ist nicht barrierefrei.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 12.05.2020 erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 12.05.2020 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Service Desk Zoll
Telefon: 0800 8007-5452 oder +49 351 44834-555
(Montag bis Freitag 07:00 - 18:00 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen)
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Gleiche gilt für Verbände von Menschen mit Behinderungen, denen nach den Voraussetzungen des § 15 Absatz 3 BGG eine Anerkennung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt worden ist.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Die wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit werden Ihnen auch in Leichter Sprache angeboten:
Erklärung zur Barriere-Freiheit
Barriere-Freiheit ist:
Alle Menschen sollen diese Internet-Seite benutzen können.
Es darf keine Hindernisse geben.
Das steht so im Gesetz.
Die Erklärung zur Barriere-Freiheit gilt für diese Internet-Seite: https://www.zgr-online.zoll.de/zgr/
So barriere-frei ist diese Internet-Seite
Die Internet-Seite wird überprüft.
Ob die Regeln eingehalten werden.
Die Überprüfung war am 25.10.2019.
Geprüft hat das Kompetenz Zentrum für barriere-freie Informations-Technik von der General-Zoll-Direktion.
Das ist das Ergebnis von der Überprüfung.
Teil-Bereiche in der Internet-Seite können nicht von allen genutzt werden.
Zum Beispiel:
Blinde Menschen und Menschen die schlecht sehen können Bereiche nicht finden.
Wichtige Informationen werden nicht vorgelesen.
Das Zurecht-finden auf der Seite ist manchmal schwierig.
Die Internet-Seite kann nicht auf allen Geräten gleich gut bedient werden.
Formulare sind zum Teil schlecht verständlich.
Bilder sind manchmal nicht verständlich.
Manche PDF-Dokumente nicht barriere-frei.
Erstellung dieser Erklärung zur Barriere-Freiheit
Diese Erklärung ist vom 12.05.2020.
So können Sie uns erreichen
Sie haben Mängel gefunden?
Oder Sie haben Fragen?
Dann rufen Sie uns an.
Das Service Desk Zoll:
Telefon-Nummer: 0800 80 07 54 52
oder
Telefon-Nummer: 0351 44 83 45 55
Wir sind für Sie da.
Von Montag bis Freitag von 07:00 - 18:00 Uhr.
Aber nicht an Feier-Tagen.
Sie haben eine Frage gestellt.
Und sind mit der Antwort nicht zufrieden.
Vielleicht gibt es sogar Streit.
Dann können Sie an die Schlichtungs-Stelle schreiben.
Oder anrufen.
Die Schlichtungs-Stelle hilft.
Damit der Streit aufhört.
Und alle zufrieden sein können.
Das kostet kein Geld.
Sie brauchen auch keinen Anwalt.
Mehr Informationen dazu gibt es auf der Internet-Seite
von der Schlichtungs-Stelle.
Wie das Verfahren abläuft.
Wie Sie einen Antrag stellen können.
Das ist die Adresse von der Schlichtungs-Stelle:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Mauerstraße 53
10117 Berlin
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